Kontingent pro Verein:
Alle Vereine müssen die folgenden Schiedsrichterkontingente stellen:
für eine Grossfeldmannschaft: 2 Schiedsrichter
für eine Kleinfeldmannschaft: 1 Schiedsrichter
für die gesamte Juniorenabteilung: 1 Schiedsrichter
Wobei nur Schiedsrichter zum Kontingent zählen, welche die Prüfung bestanden und während der Saison eine Mindestanzahl an Einsätzen geleistet haben.
Anforderungsprofil:
Für das Amt des aktiven Schiedsrichters muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Ausbildung eines Juniorenschiris kann schon nach Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen werden
Körperlich so wie charakterlich gut geeignete Personen kommen für die Ausübung des Schiedsrichteramtes in Frage
Der Schiedsrichterkandidat ist bestrebt, dieses Amt länger als eine Saison auszuüben
Einsätze des SR:
Die SR mit regionaler Qualifikation (R1-4) können pro Saison ohne zusätzliche Zustimmung an maximal 9 Spieltagen aufgeboten werden.
Pro Spieltag dürfen maximal 4 Spiele geleitet werden.
Entschädigung:
Ein Kleinefeld-SR bekommt pro geleitetes Spiel eine Entschädigung von Fr. 25.--. Zusätzlich sind die Reisespesen (Bahn/Bus 2.Kl.) und die Verpflegung inbegriffen.
Ausbildung:Jeder SR besucht jedes Jahr einen SR-Kurs an dem seine Fähigkeiten und Regelkenntnisse überprüft werden; Leider kommt dabei die praktische Ausbildung zu kurz. Die Kurse sind ausschliesslich auf theoretischer Basis. SR mit einer Mindesterfahrung von 2 Saisons können sich zum Observer oder Instruktor ausbilden lassen.